Die amerikanische Verfassung - Legislative, Executive und Judikative

Neben den bekannten Bill of Rights wurde die Verfassung der Vereinigten Staaten einst mit sieben Artikeln gegründet, die insbesondere die Rechte und Pflichten der Legislative, der Executive und der Judikative regeln. Hier ein kleiner Überblick, was genau es mit den ersten drei Artikeln auf sich hat.

Die gesetzgebende Gewalt (Legislative)

Der erste Artikel der amerikanischen Verfassung befasst sich mit der gesetzgebenden Gewalt des Kongresses. Hierbei hat der Kongress auf Ebene des Bundes exklusive Gesetzgebungskompetenzen, welche er nicht an Dritte weitergeben darf. Dazu zählen unter anderem das Handelsrecht, das Recht den Krieg zu erklären und ein entsprechendes Heer aufzubauen, das Haushalts- und Steuerrecht, das Einbürgerungsrecht und das Patent- und Urheberrecht.

Anders sieht es beim Erheben von Ausfuhrsteuern, der Aufhebung des Habeas Corpus, der Verurteilung einzelner Personen ohne ordentliches Gerichtsverfahren und der Verleihung von Adelstiteln aus. Hier hat der Kongress eine Erlaubnis dazu. Der Kongress selbst besteht aus den beiden Kammern Senat und Repräsentantenhaus. Alle Mitglieder beider Kammern werden von den jeweiligen Einwohnern des Staates für eine bestimmte Zeit gewählt.

Wer hier ins Repräsentantenhaus möchte, muss mindestens 25 Jahren alt sein, im jeweiligen Bundesstaat wohnen, und seit mindestens sechs Jahren die amerikanische Staatsbürgerschaft haben. Wer hingegen in den Senat will, sollte 39 Jahre alt und seit neun Jahren Amerikaner sein. Wie viele Sitze jeder Bundesstaat im Repräsentantenhaus hat, ist nach einer Wahl davon abhängig, wie viele Leute dort leben.

Im Senat hingegen hat jeder Staat zwei Sitze und der Vizepräsident der USA ist gleichzeitig auch der Präsident des Senats. Alle Mitglieder enthalten aus Haushaltsmitteln eine Entschädigung für das Amt und genießen diplomatische Immunität. Sie dürfen jedoch kein weiteres staatliches Dienstverhältnis haben. Beide Kammern arbeiten weitestgehend unabhängig voneinander. Lediglich die Tagungen und deren Vorbereitung müssen sie gemeinsam absolvieren. Darüber hinaus muss auch ein Gesetzesbeschluss von beiden Kammern genehmigt werden.

Die ausführende Gewalt (Exekutive)

Im zweiten Artikel geht es um die ausführende Gewalt, welche vom Präsidenten der USA ausgeht. Diese Aufgabe hat er während seiner gesamten vierjährigen Amtszeit inne. Wer Präsident der USA werden will, muss hier geboren sein, seit 17 Jahren in den USA wohnen und mindestens 35 sein.

Die Wahl zum Präsidenten beginnt erst einmal damit, die Wahlmänner zu wählen. Die Anzahl dieser Wahlmänner richtet sich danach, wie groß die Zahl der Mitglieder im Kongress des jeweiligen Bundesstaates ist. Sind alle Wahlmänner gewählt, geben diese vor jeder Präsidentschaftswahl den Namen des Kandidaten bekannt, für den sie stimmen werden.

Verliert der Präsident durch Tod, Rücktritt oder fehlender Fähigkeit zur Amtsausführung vorzeitig sein Amt, tritt der Vizepräsident an dessen Stelle. Liegt gegen den Präsidenten oder den Vizepräsidenten eine Straftat vor, kann dieser im Rahmen einer Amtsenthebung vom Kongress entlassen werden. Der Präsident hat nach seiner Wahl eine große Anzahl von Kompetenzen.

Dazu zählen unter anderem der Oberbefehl über die Streitkräfte, das Aushandeln von Verträgen mit anderen Ländern, sofern der Senat zustimmt und die Ernennung von Botschaftern, Ministern, Richtern und anderen Beamten, für die auch der Senat eine Befürwortung gegeben hat.

Darüber hinaus nimmt der Präsident auch an den Sitzungen des Kongresses teil und berichtet über die Lage der Nation. Des Weiteren ist er auch für die Durchführung aller Gesetze zuständig, die vom Kongress einstimmig beschlossen wurden.

Die rechtsprechende Gewalt (Judikative)

Im dritten Artikel wird die rechtsprechende Gewalt des Bundes geklärt. Hier sind auch alle Belange des Obersten Gerichtshofs aufgeführt. Welche Gerichte des Weiteren in welchem Bundesstaat vertreten sind, ist Sache des Kongresses. Alle Richter werden vom Präsidenten und dem Senat gewählt.

Die Gerichte des Bundes, also der einzelnen Staaten, werden vor allem dann aktiv, wenn es um die Rechtsstreitigkeiten von Botschaftern, Ministern und Konsuln handelt, ein Fall das Seerecht betrifft. Mehrere Bundesstaaten in Streitigkeiten verwickelt sind oder sich zwei Bürger aus unterschiedlichen Staaten verklagen. Im Falle der Streitigkeiten von Botschaftern, Ministern, Konsuln oder einem Bundesstaat kann darüber hinaus auch der Oberste Gerichtshof hinzugezogen werden.

Steht ein Strafprozess an, muss das jeweilige Gericht eine Verhandlung mit Geschworenen abhalten, in dessen Bundesstaat die Tat passiert ist. Der Angeklagte kann nur dann verurteilt werden, wenn er ein Geständnis abgelegt hat oder von zwei Personen bei der Tat gesehen wurde.

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