Als Green Card Inhaber profitiert man von einigen Vorteilen: die unkomplizierte Einreise, die Niederlassung in den USA (ohne die bisherige Staatsbürgerschaft zu verlieren) und natürlich Leben und Arbeiten im Land der „unbegrenzten Möglichkeiten“.
Doch um eine unbequeme Sache kommen auch Green Card-Holder nicht herum: Steuern zahlen! Insbesondere wer als Green Card Inhaber nicht in den USA lebt, muss doppelt moppeln und sowohl im Heimatland wie auch in den USA eine Steuererklärung einreichen.
Das kenne ich bestens, insbesondere weil ich das im ersten Jahr mit meiner Green Card nicht so ganz optimal – sprich gar nicht – gemacht habe. Meine Steuerberaterin konnte das dann glücklicherweise wieder hinbiegen…
Schauen wir uns deshalb das Thema Steuern ein bisschen genauer an, im Folgenden die wichtigsten Eckpunkte, was man als Green Card Inhaber beachten muss (alle Informationen ohne Gewähr, nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert).
Ein sogenannter „Resident Alien“, also ein Green Card-Inhaber, der dauerhaft in den USA lebt, muss für alle Einkünfte aus dem In- und Ausland Einkommenssteuer („income tax“) zahlen.
Sollte der Green Card-Inhaber nur temporär in den USA leben, muss er lediglich die dort erwirtschafteten Einkünfte versteuern. Dieser Umstand ist einem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA zu verdanken.
Die Bundeseinkommenssteuer („federal income tax“) wird von der Bundessteuerbehörde (Internal Revenue Service IRS) erhoben. Weiter haben die meisten Bundesstaaten auch eine Einkommenssteuer („state income tax“), die jedoch geringer ist. Auch Städte erheben teilweise eine Einkommenssteuer „on top“.
Wenn Sie die erste Steuerklärung abgeben müssen, ist es in der Regel ratsam, sich Unterstützung eines Steuerberaters zu holen.
Die Formulare für die Steuerklärung gibt es unter www.irs.gov. Auch wenn Sie einem Steuerberater die Arbeit mit ihrer Steuererklärung überlassen, sollten Sie sich mit den grundlegenden Anforderungen beschäftigen.
Die Termine für die komplett ausgefüllten Steuerunterlagen sind:
Eine Fristverlängerung kann beantragt werden. Dies bedeutet aber nicht, dass der Fälligkeitstermin der Steuerschuldzahlung nach hinten verschoben wird! Die Zahlung der erwarteten Steuerlast muss beim IRS bis zum 16.April eintreffen.
Die Steuerschuld muss in US-Dollars und per Scheck oder Überweisung beglichen werden. Verordnungen des Finanzamtes fordern, dass Beträge direkt beim Zahlungseingang zum derzeitigen Wechselkurs umgerechnet werden. Da es keinen offiziellen Wechselkurs gibt, kann der durchschnittliche Wechselkurs eines Jahres genutzt werden, um das Einkommen umzurechnen.
Die Steuerklärung muss an folgende Adresse gesandt werden:
Internal Revenue Service Center, Austin, TX 73301-0215, USA
Wurden bisher zu viele Steuern abgeführt, erhalten Sie eine Steuerrückerstattung vom IRS einen Scheck, andernfalls müssen Sie einen Schecken mitschicken, der die Reststeuerschuld begleicht.
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