Als Greencard Inhaber profitiert man von einigen Vorteilen: die unkomplizierte Einreise, die Niederlassung in den USA (ohne die bisherige Staatsbürgerschaft zu verlieren) und natürlich Leben und Arbeiten im Land der „unbegrenzten Möglichkeiten“.
Doch um eine unbequeme Sache kommen auch Greencard-Holder nicht herum: Steuern zahlen! Insbesondere wer als Greencard Inhaber nicht in den USA lebt, muss doppelt moppeln und sowohl im Heimatland wie auch in den USA eine Steuererklärung einreichen.
Das kenne ich bestens, insbesondere weil ich das im ersten Jahr mit meiner Greencard nicht so ganz optimal – sprich gar nicht – gemacht habe. Meine Steuerberaterin konnte das dann glücklicherweise wieder hinbiegen…
Schauen wir uns deshalb das Thema Steuern ein bisschen genauer an, im Folgenden die wichtigsten Eckpunkte, was man als Greencard Inhaber beachten muss (alle Informationen ohne Gewähr, nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert).
Welcher „Alien“-Typ sind Sie?
Ein sogenannter „Resident Alien“, also ein Greencard-Inhaber, der dauerhaft in den USA lebt, muss für alle Einkünfte aus dem In- und Ausland Einkommenssteuer („income tax“) zahlen.
Sollte der Greencard-Inhaber nur temporär in den USA leben, muss er lediglich die dort erwirtschafteten Einkünfte versteuern. Dieser Umstand ist einem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA zu verdanken.
Welche Einkommenssteuer wird an wen gezahlt?
Die Bundeseinkommenssteuer („federal income tax“) wird von der Bundessteuerbehörde (Internal Revenue Service IRS) erhoben. Weiter haben die meisten Bundesstaaten auch eine Einkommenssteuer („state income tax“), die jedoch geringer ist. Auch Städte erheben teilweise eine Einkommenssteuer „on top“.
Wenn Sie die erste Steuerklärung abgeben müssen, ist es in der Regel ratsam, sich Unterstützung eines Steuerberaters zu holen. Eine Liste mit in Deutschland ansässigen Steuerberatern findet sich hier auf der Website der diplomatischen Vertretung der USA.
Wo muss ich was bis wann abgeben?
Die Formulare für die Steuerklärung gibt es unter www.irs.gov hier. Auch wenn Sie einem Steuerberater die Arbeit mit ihrer Steuererklärung überlassen, sollten Sie sich mit den grundlegenden Anforderungen beschäftigen. Die IRS hat dafür einen Alien-Guide (pdf) zusammengestellt.
Die Termine für die komplett ausgefüllten Steuerunterlagen sind:
Eine Fristverlängerung kann beantragt werden. Dies bedeutet aber nicht, dass der Fälligkeitstermin der Steuerschuldzahlung nach hinten verschoben wird! Die Zahlung der erwarteten Steuerlast muss beim IRS bis zum 16.April eintreffen.
Die Steuerschuld muss in US-Dollars und per Scheck oder Überweisung beglichen werden. Verordnungen des Finanzamtes fordern, dass Beträge direkt beim Zahlungseingang zum derzeitigen Wechselkurs umgerechnet werden. Da es keinen offiziellen Wechselkurs gibt, kann der durchschnittliche Wechselkurs eines Jahres genutzt werden, um das Einkommen umzurechnen.
Die Steuerklärung muss an folgende Adresse gesandt werden:
Internal Revenue Service Center, Austin, TX 73301-0215, USA
Wurden bisher zu viele Steuern abgeführt, erhalten Sie eine Steuerrückerstattung vom IRS einen Scheck, andernfalls müssen Sie einen Schecken mitschicken, der die Reststeuerschuld begleicht.
Wann muss ich überhaupt eine Steuerklärung abgeben?
Sollten Sie in Deutschland leben und Fragen bezüglich der Steuererklärung haben, hilft die Außenstelle des IRS in Frankfurt weiter:
U.S. Internal Revenue Service
US-Generalkonsulat Frankfurt
Gießener Str. 30
60435 Frankfurt am Main
Tel: +49 69 7535-3834
Fax: +49 69 7535-3803
IRS.Frankfurt@irs.gov