Steuern - ein notwendiges Übel, auch für Green Card Inhaber (die noch nicht in den USA leben!)

Als Green Card Inhaber profitiert man von einigen Vorteilen: die unkomplizierte Einreise, die Niederlassung in den USA (ohne die bisherige Staatsbürgerschaft zu verlieren) und natürlich Leben und Arbeiten im Land der „unbegrenzten Möglichkeiten“.

Doch um eine unbequeme Sache kommen auch Green Card-Holder nicht herum: Steuern zahlen! Insbesondere wer als Green Card Inhaber nicht in den USA lebt, muss doppelt moppeln und sowohl im Heimatland wie auch in den USA eine Steuererklärung einreichen.

Das kenne ich bestens, insbesondere weil ich das im ersten Jahr mit meiner Green Card nicht so ganz optimal – sprich gar nicht – gemacht habe. Meine Steuerberaterin konnte das dann glücklicherweise wieder hinbiegen…

Schauen wir uns deshalb das Thema Steuern ein bisschen genauer an, im Folgenden die wichtigsten Eckpunkte, was man als Green Card Inhaber beachten muss (alle Informationen ohne Gewähr, nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert).

Welcher „Alien“-Typ sind Sie?

Ein sogenannter „Resident Alien“, also ein Green Card-Inhaber, der dauerhaft in den USA lebt, muss für alle Einkünfte aus dem In- und Ausland Einkommenssteuer („income tax“) zahlen.

Sollte der Green Card-Inhaber nur temporär in den USA leben, muss er lediglich die dort erwirtschafteten Einkünfte versteuern. Dieser Umstand ist einem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA zu verdanken.

Welche Einkommenssteuer wird an wen gezahlt?

Die Bundeseinkommenssteuer („federal income tax“) wird von der Bundessteuerbehörde (Internal Revenue Service IRS) erhoben. Weiter haben die meisten Bundesstaaten auch eine Einkommenssteuer („state income tax“), die jedoch geringer ist. Auch Städte erheben teilweise eine Einkommenssteuer „on top“.

Wenn Sie die erste Steuerklärung abgeben müssen, ist es in der Regel ratsam, sich Unterstützung eines Steuerberaters zu holen.

Wo muss ich was bis wann abgeben?

Die Formulare für die Steuerklärung gibt es unter www.irs.gov. Auch wenn Sie einem Steuerberater die Arbeit mit ihrer Steuererklärung überlassen, sollten Sie sich mit den grundlegenden Anforderungen beschäftigen.

Die Termine für die komplett ausgefüllten Steuerunterlagen sind:

  • Amerikanische Staatsbürger, die in den USA leben: 16.April
  • Amerikanische Staatsbürger, die außerhalb den USA leben: 15. Juni (Zudem sollten Sie auf der ersten Seite „Residing outside the United States“ notieren“).
  • Ausländer, die im Ausland leben, aber amerikanisches Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit beziehen: bis zum 16.April
  • Ausländer, die im Ausland leben, und die kein amerikanisches Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit beziehen: bis zum 15.Juni

Eine Fristverlängerung kann beantragt werden. Dies bedeutet aber nicht, dass der Fälligkeitstermin der Steuerschuldzahlung nach hinten verschoben wird! Die Zahlung der erwarteten Steuerlast muss beim IRS bis zum 16.April eintreffen.

Die Steuerschuld muss in US-Dollars und per Scheck oder Überweisung beglichen werden. Verordnungen des Finanzamtes fordern, dass Beträge direkt beim Zahlungseingang zum derzeitigen Wechselkurs umgerechnet werden. Da es keinen offiziellen Wechselkurs gibt, kann der durchschnittliche Wechselkurs eines Jahres genutzt werden, um das Einkommen umzurechnen.

Die Steuerklärung muss an folgende Adresse gesandt werden:

Internal Revenue Service Center, Austin, TX 73301-0215, USA

Wurden bisher zu viele Steuern abgeführt, erhalten Sie eine Steuerrückerstattung vom IRS einen Scheck, andernfalls müssen Sie einen Schecken mitschicken, der die Reststeuerschuld begleicht.

Wann muss ich überhaupt eine Steuerklärung abgeben?

  • Generell gilt: Jeder amerikanische Staatsbürger oder Ausländer mit gültigem, unbegrenztem Aufenthaltsrecht ist zur Abgabe einer Steuerklärung verpflichtet, wenn das Einkommen über einer Mindestgrenze liegt.
  • „Ich habe als amerikanischer Staatsbürger ausländisches Einkommen, aber kein amerikanisches.“ Als amerikanischer Staatsbürger ist das „Welteinkommen“ in einer Steuerklärung zu beziffern. Sollten Sie bereits in einem anderen Land Einkommenssteuer gezahlt haben, ist unter Umständen eine Anrechnung möglich. Informationen hierzu sind in der Publikation 514 zu finden.
  • „Als amerikanischer Staatsbürger verfüge ich nur über ein geringes Einkommen.“ Ob die Abgabe einer Steuerklärung notwendig ist, ist aus der „Filing Status“-Liste des jeweiligen Jahres ersichtlich. Diese finden Sie für das jeweilige Jahr auf der Internetseite des IRS.
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