Die Qual der Moral - Um sich für eine Einbürgerungsurkunde zu qualifizieren, muss der Antragsteller von einem guten moralischen Charakter zeugen. Wie lässt sich dieser ermitteln, wer hat schlechte Chancen?
Die US-Einwanderungsbehörde (U.S. Citizenship and Immigration Services, kurz: USCIS) schreibt Antragstellern vor, dass sie sich mindestens drei Monate in den USA aufhalten müssen, bevor sie sich um eine Einbürgerung bemühen. Schüler und Studenten können eine Einbürgerungsurkunde für den Ort erhalten, an dem sie zur Schule gehen oder wo ihre Familien leben (wenn Sie auf die Unterstützung der Eltern angewiesen sind).
Um sich für eine Einbürgerungsurkunde zu qualifizieren, muss der Antragssteller von einem guten moralischen Charakter zeugen. Personen, die in den letzten fünf Jahren vor der Beantragung einer Einbürgerung ein Verbrechen begangen haben oder bei dem Einbürgerungs-Interview lügen, werden durch ihren „unmoralischen Charakter“ disqualifiziert.
Es gibt bestimmte Verbrechen, die eine U.S. Staatsbürgerschaft komplett ausschließen und den Antragssteller teilweise sogar des Landes verweisen. Diese Verbrechen werden als "Schranke" der Einbürgerung bezeichnet. Zu solchen Verbrechen die als „schweres/vorsätzliches Verbrechen“ eingestuft werden (wenn sie am oder nach dem 29. November 1990 begangen worden sind) zählen: Mord, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Kindern, gewalttätige Übergriffe, Verrat und der illegale Handel mit Drogen, Menschen oder Waffenschmuggel. Die hier genannten Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
In den meisten Fällen wird Einwanderern das Recht auf Einbürgerung entzogen, wenn sie dem Staat militärisch gedient haben, aber den Militärdienst vorzeitig verlassen haben oder unehrenhaft entlassen wurden. Es kann einem auch die Staatsbürgerschaft verwehrt werden, wenn auf eine andere Art und Weise festgestellt wird, dass es jemandem an "guter Moral" fehlt.
Andere Verbrechen können eine vorrübergehende Schranke der Einbürgerung mit sich ziehen. Eine "temporäre Schranke" bedeutet in der Regel eine Sperre für bis zu fünf Jahre, nach dem Begehen einer minderschweren Straftat, in der einem die Einbürgerung verwehrt wird. Zu derartigen Straftaten zählt:
Wer eine Einbürgerung beabsichtigt, sollte alle jemals begangenen Straftaten melden, statt sie vorsätzlich für sich zu behalten. Dies beinhaltet auch Verbrechen, die aus dem polizeilichen Führungszeugnis entfernt wurden oder vor dem 18. Lebensjahr begangen worden sind. Wer diese Informationen der USCIS vorenthält, dem kann laut US-Behörde nicht nur die Staatsbürgerschaft verwehrt bleiben, sondern dies kann auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.